Der Umlaufbeschluss

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Ein Umlaufbeschluss ist ein Beschluss, der außerhalb einer Eigentümerversammlung gefasst wird und von allen im Grundbuch eingetragenen Eigentümern schriftlich genehmigt werden muss. Wenn nur ein Eigentümer diesem nicht zustimmt, so gilt der Beschluss als abgelehnt.