Die Teilungserklärung

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Die Teilungserklärung regelt die Aufteilung eines Grundstücks, das bisher im alleinigen Besitz stand, in Miteigentumsanteile. Jeder Miteigentumsanteil muss einem Sondereigentum zugeordnet sein (z.B. Keller, Wohnung, Dachspeicher etc.). Diese Erklärung muss gegenüber dem Grundbuchamt abgegeben werden. In dieser Erklärung wird festgelegt, dass sich die Miteigentümer gegenseitig Sondereigentum an bestimmten Räumen zugestehen. Die Teilungserklärung muss von einem Notar notariell Beglaubigt werden.