Jeden Monat zahlen Mieter einen bestimmten Betrag für ihre Nebenkosten, wie Warmwasser-, Heizungs- und Stromkosten. Dieser Betrag wird als Nebenkostenvorauszahlung bezeichnet. Am Ende jedes Abrechnungsjahres erhalten die Mieter eine Jahresabrechnung, in der alle abweichenden Beträge berechnet werden. Das Ergebnis dieser Berechnung kann entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben sein.