Das Grundbuch

g

Das Grundbuch ist ein offizielles Dokument, in dem die Rechte und Pflichten eines Grundstücksbesitzers festgehalten werden. Das Grundbuch wird vom zuständigen Amtsgericht geführt und enthält neben der Größe des Grundstücks auch Angaben zur Art der Nutzung sowie zum Eigentumsverhältnis.

Das Grundbuch gliedert sich dabei in drei Abteilungen:

Abteilung I: Aufführung der Namen der Eigentümer des Grundstücks und Dokumentation des Erwerbs.

Abteilung II: Aufführung der Belastungen wie Wohnungs- oder Nutzungsrechte.

Abteilung III: Auskunft über Pfandrechte auf dem Grundstück wie Hypotheken oder Grundschulden.

Die Grundschuld

Die Grundschuld ist eine Art von Sicherheit, die auf einem Grundstück lastet. Sie wird verwendet, um Schulden des Eigentümers abzusichern.

g