Der Effektivzins

Die Erhaltungsrücklagen

Die Erhaltungsrücklagen (auch Instandhaltungsrückstellung) ist ein Geldbetrag, den die Eigentümer zur Seite legen, um eventuelle Reparaturen am Gemeinschaftseigentum zu bezahlen. Dies wird in Eigentümergemeinschaften von der Verwaltung geregelt und verwaltet.

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