Die Duldungspflicht

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Bei einer Duldungspflicht hat der Mieter Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu dulden. Er darf die Arbeiten weder behindern noch verhindern und muss auch damit verbundene Nebenerscheinungen akzeptieren, zum Beispiel Lärm, Schmutz, Erschütterungen sowie das Abschalten von Strom-, Wasser- oder Heizungsanlagen.