Modernisierung, Sanierung, Renovierung
„Wir renovieren unser Haus und bekommen ein neues Dach“ – oder modernisieren wir eigentlich?!
Die Begrifflichkeiten in der Immobilienbranche sind weit gefächert, doch einige Wörter werden auch im alltäglichen Sprachgebrauch verwendet, obwohl die genaue Definition gar nicht klar ist. Im Folgenden erklären wir einige Unterschiede:
Renovierung:
Eine Renovierung dient lediglich der optischen Verschönerung einer Immobilie. Hier geht es nicht um Baumängel, die behoben werden müssen, sondern um die Verbesserung des Wohlbefindens. Der Klassiker für Renovierungsarbeiten sind Malerarbeiten (Tapezieren oder Streichen) und Bodenerneuerung (Parkett abschleifen, neuen Boden verlegen). Oft können diese Arbeiten auch von Laien erledigt werden, sodass kein Fachbetrieb benötigt wird.
Sanierung:
Bei einer Sanierung liegt immer ein ernsthafter Schaden oder Mangel an der Immobilie vor. Meistens erledigen dabei Fachleute die Arbeiten, wenn es beispielsweise um ein undichtes Dach oder einen feuchten Keller geht. Der Begriff Sanierung ist jedoch kein mietrechtlicher Begriff – hier unterscheidet man nochmal in Instandhaltung und Instandsetzung.
a) Instandhaltung:
Bei der Instandhaltung handelt es sich um laufende Wartungsmaßnahmen und kleinere Reparaturen, die Schäden vorbeugen und den im Mietvertrag geregelten Zustand der Wohnfläche erhalten. Hierzu gehören auch Wartungsarbeiten, um den langfristigen Werterhalt zu gewähren.
Beispiele sind ein frischer Anstrich der Fassade und die Ausbesserung des Putzes sowie die Heizungs-Wartung
b) Instandsetzung:
Die Instandsetzung hingegen umfasst Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, wenn bereits Schäden entstanden sind. Darunter fallen größere Reparaturen in der vermieteten wie auch der allgemeinen Wohnfläche. Die Reparaturen dienen unter anderem auch der Wertsteigerung einer Immobilie. Beispiele hierfür sind die Trockenlegung von Mauern, Austausch von Heizungsanlagen oder Erneuerungen von Wärmedämmungen
Modernisierung:
Modernisierungsmaßnahmen ist ein offizieller, mietrechtlicher Begriff, bei dem die Immobilie wieder auf den aktuellen Stand gebracht und „verbessert“ wird. Beispielsweise wenn es um eine energetische Maßnahme wie eine neue Heizungsanlage oder die Außenwanddämmung geht. Mit einer Modernisierung senken Eigentümer die Energiekosten und werten das Haus insgesamt auf. Zu Modernisierungen zählen generell alle Baumaßnahmen, die den Wohnwert der Immobilie nachhaltig erhöhen, das Wohnumfeld verbessern oder Ressourcen einsparen.