Immobilienbewertung Hamburg
marktgerecht & transparent.​

Dank zertifizierter Immobiliengutachter von Hohorst & Schwier —

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder vererben und benötigen einen aktuellen Marktwert? Als zertifizierte Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke erstellen wir Ihnen eine Immobilienbewertung in Hamburg im Sinne der ImmoWertV und dem § 194 BauGB.

Unsere von der DEKRA oder IHK zertifizierten Immobiliengutachter ermitteln unabhängig, fair und transparent den aktuellen Immobilienwert Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses in Hamburg. Vertrauen und profitieren auch Sie bei der Immobilienbewertung von der Expertise und regionaler Marktkenntnis der Gutachter für Wohnimmobilien von Hohorst & Schwier.

Zunehmend steigt die Frage, was es mit den am Markt befindlichen Wertermittlungsformen genau auf sich hat. Die Rede ist vom Verkehrswert, dem Marktwert, der Wertermittlung, einer Wertexpertise, der Online-Wertermittlung, der Immobilienbewertung oder den Immobilienwert online schnell und präzise zu ermitteln.

Zusätzlich wird unseren Experten die Frage gestellt: Welchen Einfluss haben die gestiegenen Zinsen auf den Immobilienwert? Wie werden die hohen Nebenkosten und der Energieverbrauch beim Immobilienwert berücksichtigt? Wie entwickeln sich die Immobilienpreise in Hamburg?

So facettenreich und vielseitig Hamburg, die Perle des Nordens, ist, genauso individuell und komplex ist die Immobilienbewertung in der Metropole Hamburg.

Kontaktieren Sie die Experten von Hohorst & Schwier für die fachgerechte Bewertung Ihrer Immobilie in Hamburg und dem Umland. Unsere Immobilienexperten stehen Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung.

Die 3 Arten der Immobilienbewertung in Hamburg

Die Bewertungsverfahren unterscheiden sich hinsichtlich des Aufwands sowie des Anlasses der Einschätzung. Sie werden durch die Verordnung über die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken geregelt.

Das Sachwertverfahren: Dieses Verfahren der Immobilienbewertung (Sachwertverfahren) findet immer dann Anwendung, wenn bebaute Grundstücke bewertet werden sollen, die in erster Linie eigengenutzt sind und weniger auf die Erzielung von Erträgen ausgerichtet sind. Diese Form der Immobilienbewertung wird vorwiegend zur Wertermittlung von privat genutzten Immobilien angewendet. Speziell der Immobilienbewertung von Ein- und Zweifamilienhäuser sowie von Doppel- und Reihenhäusern.

Das Ertragswertverfahren: Diese Form zur Berechnung des Immobilienwertes wird angewandt für Objekte, bei denen die Preisbildung sich im Wesentlichen aus der Verzinsung des investierten Kapitals ergibt. Dies sind z.B. Mehrfamilien- und Geschäftshäuser, gemischt genutzte Grundstücke, Gewerbe- und Industriegrundstücke und auch Eigentumswohnungen, die nicht im Vergleichswertverfahren bewertet werden können.

Das Vergleichswertverfahren: Bei dieser Art der Wertermittlung wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Zahl von Vergleichspreisen ermittelt.

Für die Ableitung der Vergleichspreise sind die Kaufpreise solcher Grundstücke und Immobilien heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Grundstück der Immobilie (bei Immobilien meistens Eigentumswohnungen) hinreichend übereinstimmende Merkmale aufweisen.

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