Die Wohnfläche

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Ein Umlaufbeschluss ist ein Beschluss, der außerhalb einer Eigentümerversammlung gefasst wird und von allen im Grundbuch eingetragenen Eigentümern schriftlich genehmigt werden muss. Wenn nur ein Eigentümer diesem nicht zustimmt, so gilt der Beschluss als abgelehnt.

Die Wohnungseugentümergemeinschaft

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wird durch vertragliches Einräumen von Sondereigentum oder durch spätere Teilung gegründet. Dies kann nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in der Fassung vom 3. oder 8. Mai 2007 erfolgen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft setzt sich aus allen Teil- und Wohnungseigentümern einer Wohnungseigentumsanlage zusammen und ist für die gemeinschaftliche Nutzung und Verwaltung der Anlage zuständig.

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