Der qualifizierte Alleinauftrag

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Der qualifizierte Alleinauftrag ist die Erweiterung zum Makleralleinauftrag. Diese Vertragsform bietet dem Makler die größtmögliche Sicherheit. In dieser Vertragsform ist ausschließlich der Makler berechtigt, die Immobilie zu vermarkten. Selbst der Eigentümer darf nicht auf eigene Faust das Objekt verkaufen. Alle Vermarktungsbestrebungen müssen über den Makler erfolgen.