Vermieter und Mieter können bereits beim Abschluss des Mietvertrags festlegen, in welcher Form die Miethöhe erhöht wird. Die Miete ist bei einem Indexmietvertrag von der Entwicklung der Lebenshaltungskosten abhängig. Falls es zu einer Erhöhung der Miete kommt, muss der Vermieter den alten sowie den aktuell gültigen Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland vorweisen können.